Das Schicksal selbst in die Hand nehmen
Nicht immer handeln Stadträte im sinne ihrer Bürger*innen. Im Sinne des Grundgesetzes geben hier Bürgerbegehren, Bürgerentscheide und Einwohneranträge den Bürger*innen die Macht, das Schicksal ihrer Gemeinde selbst in die Hand zu nehmen. An dieser Stelle geht es um jene Verfahren, die für die kommunaler Ebene relevant sind: Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sowie Einwohneranträge. Generell benötigen alle…
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