Der Thüringer Landtag hat in seiner Sitzung Anfang Mai das Kommunalwahlgesetz geändert. Unter anderem wurde die Absenkung des Wählbarkeitsalters für hauptamtliche kommunale Wahlbeamt:innen auf 18 Jahre beschlossen.
„Der Landtag sendet mit dem Beschluss ein gutes Signal in unser Land. Die Absenkung des Wählbarkeitsalters für hauptamtliche kommunale Wahlbeamt:innen auf 18 Jahre entspricht der gesellschaftlichen Realität“, kommentierte der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Sascha Bilay. Jungen Leuten werde die Chance gegeben, in den Kommunen des Freistaats als hauptamtliche Bürgermeister:innen und Landrät:innen zu kandidieren. So können sie wichtige gesellschaftliche Verantwortung übernehmen. „Der Landtag ist damit auch einen weiteren Schritt für mehr Demokratie in unserem Land gegangen“, betonte Sascha Bilay.
Von Matthias Gärtner