Knapp 25 Jahre nach dessen Einführung hat die Rot-Rot-Grüne-Koalition das Thüringer Sportfördergesetz überarbeitet. Kernpunkt dieses neuen Gesetzes ist die generelle unentgeltliche Nutzung der Sportstätten öffentlicher Träger, die sogar auf Wettkämpfe erweitert wurde. Bisher mussten 30 bis 40 Prozent der Vereine Gebühren für den Trainingsbetrieb zahlen, trotz der bisher geltenden gesetzlichen Regelungen zu „in der Regel“ kostenfreien Nutzung. So wurde diese Regel zunehmend umgangen, was zu Belastungen führte, die die ehrenamtlich geführten Sportvereine nicht mehr stemmen konnten. Nun sollen die Kommunen ab 2020 eine Kompensation von fünf Millionen Euro jährlich für die Einnahmereduzierung erhalten – dafür können Sportvereine endlich planen, ohne zusätzliche Ausgaben.
Diese und weitere Neuerungen wird Knut Korschewsky (MdL, Sport- und Tourismuspolitischer Sprecher) mit euch diskutieren.
1.) Resümee und Ausblick auf Kommendes, Markus Gleichmann
2.) Austausch der Kommunalpolitiker*innen
Mittagspause
3.) Sportfördergesetz mit Diskussion und Fragen, Knut Korschewsky
Ort: Kommunikationszentrum Wohnungsverwaltung Schmölln, Brückenplatz 30
Zeit: 10-15 Uhr
Sei dabei und meld dich an!