INFOBEITRAG: Neuregelung der Straßenausbaubeiträge – Entlastung für alle
- Rot-Rot-Grün wollte rückwirkende Erhebung begrenzen
- Gemeinden können sofort Beiträge absenken
- Beitragsverzicht und Stopp der rückwirkenden Erhebung
Wer kennt es nicht? Die Straßen im Dorf oder der Stadt sind in eher schlechtem Zustand, die Schlaglöcher werden immer größer und damit natürlich auch der Lärm durch den Verkehr. Abhilfe kann der Ausbau und die Sanierung der Straßen schaffen – aber direkt dazu kommt die Rechnung in Form der vorgeschriebenen Beteiligung der Anlieger an den Straßenausbaubeiträgen. Bisher hatten die Bürger*innen in Thüringen unter den im Bundesvergleich schärfsten Bedingungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu leiden. Die Regelungen, die die CDU zu verantworten hat, sahen nicht nur vor, dass alle Gemeinden die Anlieger an den Kosten von Ausbaumaßnahmen in Höhe von bis zu 75 Prozent beteiligen müssen. Nein, dem Willen der CDU nach konnte diese Zwangsbeteiligung sogar rückwirkend eingefordert werden – und zwar bis zum Jahr 1991 zurück. Kein Wunder, dass diese Praxis auf heftige Kritik seitens der Bürger*innen, aber auch von den Kommunen stieß.
Rot-Rot-Grün wollte rückwirkende Erhebung begrenzen
Im Koalitionsvertrag hatten LINKE, SPD und B90/Grüne vereinbart, gerade diese rückwirkende Erhebung der Straßenausbaubeiträge zu begrenzen. Mehr als ein Jahr hat die Koalition verschiedene Lösungsansätze diskutiert. Leider hat sich dabei gezeigt, dass die Begrenzung der Rückwirkung verfassungsrechtlich nahezu ausgeschlossen ist. Auch wären neue Problemlagen in den Gemeinden entstanden, weil nicht alle Grundstückseigentümer von dieser Begrenzung profitiert hätten. Erschwerend kam hinzu, dass der Gemeinde- und Städtebund hohe Erstattungen pro Jahr vom Land einforderte, sollten die Gemeinden per Gesetz gezwungen werden, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten.
Auf Grund dieser Bedenken hat sich Rot-Rot-Grün dafür entscheiden, eine bürgerfreundliche Regelung für die aktuelle und künftige Beitragserhebung zu schaffen. Die Thüringer Gemeinden können ab 1. Januar 2019 auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichten. Bis dahin können die Gemeinden die Beiträge erheblich absenken, nämlich bis auf 10 Prozent. Mit diesen neuen gesetzlichen Regelungen schafft Rot-Rot-Grün die Voraussetzungen für eine erhebliche finanzielle Entlastung der betroffenen Bürgerinnen und Bürgern aber auch von Unternehmen und Gewerbetreibenden. Dass die Grundstückseigentümer, die auf die Begrenzung der Rückwirkung gehofft hatten, in dem Zusammenhang enttäuscht sind, ist nachvollziehbar. Andererseits profitieren von der jetzigen Regelung deutlich mehr Grundstückseigentümer
Gemeinden können sofort Beiträge absenken
Denn seit Juli 2017 können Gemeinden die Straßenausbaubeiträge absenken, bei Anliegerstraßen von bisher 75 auf 20 Prozent, bei Haupterschließungsstraßen von bisher 45 auf 15 Prozent und bei Hauptverkehrsstraßen von bisher 25 auf 10 Prozent. Die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat. Es gibt nur zwei zu beachtende Punkte: die Gemeinde muss einen beschlossenen Haushalt haben und in den vergangenen drei Jahren darf die Gemeinde keine zusätzlichen Landeszuweisungen erhalten haben. Solche haben mit etwa 8 Prozent der knapp 850 Thüringer Gemeinden in der Vergangenheit aber nur sehr wenige erhalten. Dann können einzelne Gemeinderatsmitglieder oder eine Fraktion über eine Antragstellung im Gemeinderat eine Debatte über die Absenkung der Beiträge einleiten. Dieses Recht haben auch die Einwohner ab 14 Jahre über das Instrument des Einwohnerantrags.
Beitragsverzicht und Stopp der rückwirkenden Erhebung
Zum Glück für die Anlieger geht die Regierungskoalition aber noch weiter: Ab 1. Januar 2019 können in Thüringen die Gemeinden ganz auf die Erhebung der Straßenausbaubeiträge verzichten. Vergleichbare Regelungen gibt es in Sachsen, im Saarland und in Niedersachsen. In Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg und Berlin gibt es ohnehin keine Straßenausbaubeiträge mehr.
Auch hier muss die Gemeinde einen Haushalt beschlossen haben, in den zurückliegenden drei Jahren keine Bedarfszuweisungen vom Land bezogen haben und der Gemeinderat muss den Beitragsverzicht beschließen. Diese Beschlüsse können übrigens jetzt schon gefasst werden, die Gemeinderäte müssen also nicht bis 2019 warten.
Darüber hinaus ist nun auch mit der Möglichkeit bzw. der Pflicht der rückwirkenden Erhebung von Straßenausbaubeiträgen Schluss. Künftig muss vor Beendigung der Ausbaumaßnahme klar sein, ob und in welcher Höhe die Bürgerinnen und Bürger an den Investitionskosten beteiligt werden sollen. Die bisherige Praxis, erst die Straße auszubauen und Jahre später Beiträge zu erheben, ist damit beendet.
Rot-Rot-Grün löst damit Probleme, die die CDU über 20 Jahre ungelöst lies.
Einladung zum Sommerfest
Das Sommerfest des KOPOFOR ist einer der Höhepunkte des Jahres und eine ideale Gelegenheit, Freund*innen zu treffen und die anderen Mitglieder kennen zu lernen. Neben Politik, Musik und dem leiblichen Wohl steht die Verleihung des diesjährigen Kommunalen Initiativpreises auf dem Programm.
Wir freuen uns, euch am 19. August ab 17 Uhr in Ichtershausen (Lindenplatz 19) zu sehen!
Die Teilnahme steht Interessierten offen. Eine Anmeldung bis zum 10. August wird uns die Organisation erleichtern.