Der Kommunalexperte Frank Kuschel erklärt, was auf Kommunen und Hauseigentümer durch das umstrittene „Heizungsgesetz“ zukommt. Dazu muss auch der Thüringer Landtag das Klimagesetz anpassen und eine Wärmeplanung implementieren. Die würde es ermöglichen, vor allem finanzschwache Kommunen finanziell zu unterstützen.
Die Hauseigentümer in Thüringen bekommen mehr Zeit für die Umstellung auf klimafreundliche Heizungen. Grund dafür ist die Einigung auf einen Kompromiss beim Heizungsgesetz (eigentlich: Gebäudeenergiegesetz).
Alle Kommunen haben nun die Verpflichtung, zeitnah eine Wärmeplanung zu erstellen. Das Bundesgesetz hierfür soll noch 2023 beschlossen werden. Danach bedarf es der landesrechtlichen Umsetzung.
In Thüringen noch keine Wärmeplanung
Aktuell soll das Thüringer Klimagesetz geändert werden. Dies soll die Stadtwerke und andere regionale Energieversorger verpflichten, Konzepte für eine nahezu klimaneutrale Wärmeversorgung vorzulegen. Bisher hat noch keine Kommune eine Wärmeplanung. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis Mitte 2026 ein Konzept vorlegen.
Alle anderen haben bis zum 30.6. 2028 Zeit. Der Anteil der Wohnungen in Thüringen, die mit Fernwärme beheizt werden, liegt bei rund 24,0 Prozent und damit überdurchschnittlich hoch.
Monopole und Preisexplosionen befürchtet
Sind die Wärmeplanungen bestätigt, müssen die Kommunen durch ihre Fern- und Nahwärmesatzungen entscheiden, welche Gebiete angeschlossen werden sollen. Die Angeschlossenen müssen die Vorgaben dann nicht mehr selbst umsetzen. Dieser kommunale Anschluss und Benutzungszwang ist in der Praxis umstritten, weil damit nur ein Anbieter
als Monopolist aufritt und eine Preisexplosion befürchtet wird.
Bisherige Praxisbeispiele haben das aber nicht bestätigt.
580 Millionen für Fernwärme
Die Kosten sollen jeweils zu 50 Prozent auf Bund und Länder aufgeteilt werden. Insgesamt sind hier rund 580 Millionen Euro eingeplant, wobei der eigentliche Fernwärme-Ausbau nicht
einberechnet ist. Diese Kosten sollendie Versorger vor Ort tragen und werden den Preis der Wärme entscheidend bestimmen.
Große Zuschüsse für finanzschwache Kommunen
In Thüringen, sowie in anderen Bundesländern ohne bisherige Pflicht zur Erstellung der Wärmeplanungen, gibt es eine Förderung. Bezuschusst werden Ausgaben für fachkundige externe Dienstleister*innen zur Planerstellung, Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteur*innen sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Alle relevanten Verwaltungseinheiten und externen Akteur*innen sind im Prozess zu beteiligen.
Die Wärmeplanung ist als stetiger Prozess zu sehen, der nicht mit einem einmaligen Konzept abgeschlossen ist. Finanzschwache Kommunen können stärker bezuschusst werden. Landkreise können keine Fördergelder für eine kommunale Wärmeplanung erhalten, weil sie
über kein Gebiet verfügen, das Gegenstand einer solchen Wärmeplanung sein könnte.
Es ist aber zu empfehlen, dass die Landkreise ihre kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Aufstellung der Wärmepläne organisatorisch und finanziell unterstützen. Die dabei entstehenden Kosten müssen jedoch über die Kreisumlage finanziert werden. Hierfür braucht es Verständigung zwischen den kreisangehörigen Kommunen und den Landkreisen. Insbesondere kleinere Gemeinden werden Interesse an der Koordination und Unterstützung
durch den Landkreis haben. Städte und Gemeinden können bei der Erstellung der Wärmeplanungen auch kooperieren und gemeinsam die Förderung in Anspruch nehmen.
Frank Kuschel
Mehr zur Förderung von Wärmeplanungen:
www.klimaschutz.de