Wie ermöglichen Thüringer Kommunen effiziente Gremienarbeit in der Pandemie und welche Herausforderungen entstehen daraus für ehrenamtliche Mandatsräger*innen? Ein Kommentar der THUERINGENGESTALTER.
Die aus der Pandemie resultierenden Kontaktbeschränkungen erschweren den kommunalen Mandatsträger*innen die Ausübung ihres Ehrenamtes erheblich. Es finden teilweise keine Gremiensitzungen statt, oder nur in verkürzter Form. Wichtige Tagesordnungspunkte müssen auf nachfolgende Sitzungen verschoben werden, um die Sitzungsdauer einzuschränken. Auch der Rückgriff auf digitale Formate, damit Fraktionssitzungen durchgeführt werden können, wird immer notwendiger. Um kommunale Gremienarbeit und Pandemiebekämpfung gerecht zu werden, setzen die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte auf ganz unterschiedliche Strategien, doch die Einschränkung der kommunalen Beteiligung ist bei allen zu spüren.
Ein markantes Beispiel ist der Landkreis Gotha, wo auf Beschluss des Landrats alle kommunalen Gremien ein Sitzungsverbot erhalten haben. Das hat durchaus schwerwiegende Folgen, so berichten uns ansässige kommunale Mandatsträger*innen, denn der Haushalt der Stadt Gotha kann aufgrund des Verbots weder beraten, noch beschlossen werden. Finanzfragen und nötige Investitionen in die Residenzstadt für das Jahr 2021 werden somit aufgeschoben. Noch fragwürdiger wird diese Vorgehensweise, wenn man die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten betrachtet in denen eine Stadtratssitzung unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen durchaus möglich ist.
Die Städte Jena und Weimar gehen schon fortschrittlichere Wege, denn diese konnten sich darauf verständigen, dass städtische Sitzungen in digitalen Formaten durchgeführt werden. Einzig die Stadtratssitzung wird zur Präsenzveranstaltung, um die Transparenz von Entscheidungen zu wahren.
Auch ganz neue Vorschläge resultieren aus der Krise, wie in Gera zu beobachten ist. Hier fanden im Januar keine kommunalen Gremiensitzungen statt, sodass in Zukunft ein zeitweiliger Ausschuss installiert werden soll, der dann als Ersatzorgan für den Stadtrat agiert. Beschlüsse soll somit nicht der Stadtrat, sondern eben dieser besagte Ausschuss treffen. Jedoch können gewählte Stadtratsmitglieder, die nicht der Ausschussbesetzung angehören, ihre Wähler*innen nicht angemessen repräsentieren und ihre Stimme zu relevanten Zukunftsthemen erheben.
Aber nicht nur die unterschiedlichen Regelungen zur Bekämpfung der Pandemie erschweren die ehrenamtliche Arbeit in kommunalen Gremien, auch das Verhalten einiger Mitglieder von Kreis,-Stadt- und Gemeinderäten verhindert oft wichtige Beschlüsse. So musste der Stadtrat der Stadt Eisenach abgebrochen und vertagt werden, da sich AfD- und NPD Stadträte nicht an die örtlichen Hygienemaßnahmen hielten. Wichtige Entscheidungen, wie die Zukunft von städtischen Sporthallen, konnten daher nicht getroffen werden, die doch vor allem in dieser schwierigen Zeit so notwendig sind.
Die unterschiedlichen Szenarien machen eines ganz deutlich: Es geht nur miteinander. Der Gesundheitsschutz ist in dieser Zeit ein hohes Gut und jeder ist daran gehalten seiner gesellschaftlichen Verantwortung, mit der Einhaltung der sogenannten AHA-Regeln, gerecht zu werden. Im Zuge dessen müssen aber Strategien erarbeitet werden, die diese Regeln beachten und kommunale Beteiligung und Demokratie ermöglichen. Ganz einfach ist das nicht aber in Zeiten in denen wir Abstand halten müssen, braucht es trotzdem Austausch – wenn auch nur digital.
Ein Kommentar von Philipp Hofmann für DIE THUERINGENGESTALTER