Einzelne Kommunen müssen Stabilisierungsmaßnahmen zur Gewerbesteuer zurückzahlen.
Wie der kommunalpolitische Sprecher der Thüringer DIE LINKE- Landtagsfraktion Sascha Bilay informiert, müssen einige Kommunen einen Teil der 2020 erhaltenen Coronahilfen des Landes und des Bundes zurückzahlen. Das resultiert daraus, dass das Land, später auch der Bund, die Steuereinnahmeausfälle der Gemeinden und Städte ausgleichen wollte. Hierbei steht besonders die Gewerbesteuer im Fokus. Sascha Bilay weißt darauf hin: „Weil zum Beginn der Pandemie nicht abschätzbar gewesen ist, wie sich die Situation auf die einzelnen Unternehmen und damit auf die konkreten Steuerzahlungen vor Ort auswirken wird, haben wir uns im Landtag für eine pauschale flächendeckende Hilfeleistung an alle Kommunen ausgesprochen.“ Um zu vermeiden, dass einzelne Kommunen durch Überkompensation auch noch Gewinn aus der Krise machen und so der Sinn von Hilfemaßnahmen verkannt wird, hat man sich auf eine Regelung zur Spitzabrechnung geeinigt. Andererseits ist es auch möglich, dass Gemeinde und Städte weniger Hilfe erhalten haben, als sie aufgrund der wegbrechenden Steuern tatsächlich benötigen würden. Die benachteiligten Kommunen bekommen in diesem Jahr einen Nachschlag für 2020 . „Ich erwarte insbesondere in dieser Situation eine Solidarität unter den Bürgermeistern, dass man nicht einerseits Gelder hamstert und andererseits Kollegen im Regen stehen lässt. Die zurückfließenden Mittel verbleiben immerhin im kommunalen Topf und gehen somit der kommunalen Familie nicht verloren“, so der kommunalpolitische Sprecher.
Die konkrete gesetzliche Grundlage finden alle interessierten Mandatsträger*innen in §4 ThürStaKoFiG