Zusammenfassung
Wegen des Geburtenrückgans standen Thüringer Kindergärten vor einer Entlassungswelle. Rot-
Rot-Grün konnte die CDU zu einem Kompromiss überreden, den Betreuungsschlüssel anzupassen.
Doch eine drittes freies Kindergartenjahr war mit den Konservativen nicht zu machen.
Rot-Rot-Grün und CDU haben gemeinsam eine Änderung des Thüringer Kindergartengesetz erarbeitet. Kernanliegen der Änderung
ist eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels zu Gunsten von Kindern und Erzieher*innen. Bereits im vergangenen Jahr hatte die rot-rotgrüne Landesregierung angefangen, das neue Kindergartengesetz auszuarbeiten. Grund für die Anpassung sind die schrumpfenden Kinderzahlen innerhalb Thüringens. Nach dem bisherigen Betreuungsschlüssel hätte dieser Rückgang nämlich vieler Orts Entlassungen im großen Stil nach sich gezogen. Eine Anpassung des Betreuungsschlüssels soll dieses Problem erst einmal lösen und zirka 1.200 Arbeitsplätze von Erzieher*innen in Zukunft sichern. Dabei werden nach der Änderung nur noch sechs Kinder unter drei Jahren und
zwölf Kinder über drei Jahren auf eine Erzieher*innenstelle kommen. Die Anpassung des Kindergartens gesetztes war bereits im Vorfeld von einer breiten Allianz aus Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Sozialverbänden gefordert und später auch begrüßt worden. Die Branchenkoordinatorin für den Sozial- und Erziehungsdienste bei ver.di
in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Katharina Raschdorf kommentierte die Änderung wie folgt: „Die Verbesserung des Personalschlüssels ist dringend notwendig, um eine Entlassungswelle zu verhindern und die Qualität der frühkindlichen Erziehung zu sichern – tausende Beschäftigte in den Thüringer Kindergärten können nun aufatmen“. In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2025. Ab dann haben Kindergärten drei Jahre Zeit die neuen Regelungen umzusetzen. Andere Anliegen der rot-rot-grünen Landesregierung mussten jedoch dem Kompromiss mit der CDU weichen. So war ursprünglich geplant auch ein drittes beitragsfreies Kindergartenjahr und ein Fortbildungszentrum für Angestellte zu schaffen. Beide Vorschläge mussten nun dem Rotstift der konservativen Sparmanie weichen, wurden jedoch durch Entschließungsanträge für die Zukunft festgehalten. Bei der Abstimmung zum Gesetzesvorhaben stimmte nur die FDP nicht für den Entwurf.
Unseren Blogbeitrag findet ihr hier auch als PDF 👉:UNZ 2024 Seite 6 (004)