Zusammenfassung
Das neue Gesetz stärkt dem Ehrenamt in Thüringen den Rücken, aber es gibt auch Kritik.
Der Thüringer Landtag beschloss Anfang Juni das Ehrenamtsgesetz, das erste seiner Art in Deutschland. Ziel: das Ehrenamt entlasten
und besser fördern. 750.000 Menschen, die sich zur Zeit in Thüringen ehrenamtlich engagieren, sollen davon profitieren. Unter Rot- Rot-Grün wurde auch bereits die Förderung des Ehrenamts auch in die Landesverfassung aufgenommen. Das Ehrenamtsgesetz beinhalten aber nicht nur warme Worte, sondern auch die Bereitstellung von 15 Millionen Euro! Außerdem sollen Bußgelder aufgrund von Verstoßen gegen Datenschutzrichtlinien im Ehrenamt künftig nicht mehr anfallen. Bürokratische Prozesse wie Anträge auf Fördergelder
sollen vereinfacht und modernisiert werden. Auch die elektronische Unterschrift ist jetzt endlich möglich Aus Landtagsfraktion der Linken gibt es aber auch Kritik an dem von der CDU eingebrachtem Gesetz. Vor allem, weil eine engerer Einbindung der betroffenen Ehrenamtlichen fehlt. Auch an den 15 Millionen Euro wird Kritik geübt. Karola Stange befürchtet, dass durch die Bereitstellung dieser Mittel andere freiwillige
Leistungen des Landes (z.B. bereits bestehende Fördertöpfe) gekürzt oder gestrichen werden.
Stange kritisiert außerdem die Verteilung der Mittel aus dem Glückspielgesetz. Die bekommen bisher nur der Landessportbund und die
Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e. V. Die Linke konnte aber auch wichtige Änderungen am CDU-Vorschlag durchsetzen, vor
allem die Förderung von Ehrenamtlichen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, Gewerkschaften und ehrenamtliche Betätigungen von
Menschen mit Behinderungen. Für Stange ist, trotz der Kritik, das Ehrenamtsgesetz ein „wichtiger Schritt, der ehrenamtlich engagierten Akteurinnen und Akteuren in Thüringen den Rücken stärkt. Dennoch ist klar, dass mit dem vorliegenden Gesetz nur ein Schritt gegangen wird, es braucht noch weit mehr, um das neue Verfassungsziel Ehrenamt umzusetzen.“
Unseren Blockbeitrag findet ihr hier auch als PDF 👉 : UNZ 2024 Seite 6 (003)