Mehr Demokratie und Transparenz verängstigen kommunale Spitzenbeamte – Ein Kommentar von Sascha Bilay
Die mündliche Anhörung im Innen- und Kommunalausschuss zu den umfangreichen Vorschlägen der Koalition aus LINKE, SPD und GRÜNE haben nochmals gezeigt, dass die kommunalen Spitzenbeamten verängstigt reagieren, wenn es darum geht, die Thüringer Kommunalpolitik weiter zu demokratisieren und für mehr Transparenz im Verwaltungshandeln zu sorgen.
Als einen Generalangriff auf die Alleinmacht der (Ober-)Bürgermeister*innen und Landrät*innen begreifen sie vor allem die künftige Berichtspflicht, was die Verwaltung im so genannten Übertragenen Wirkungskreis geleistet hat. Damit wollen wir etwas Licht ins Dunkel der staatlichen Auftragsverwaltung als „black Blox“ bringen. In welchem Umfang und in welcher Detailtiefe die Berichterstattung erfolgen soll, muss vor Ort ausgehandelt werden. Selbstverständlich werden diese Berichte im Laufe immer umfangreicher und mit mehr Daten angefüllt. Gute Erfahrungen haben die Kommunen beispielsweise mit den Beteiligungsberichten gesammelt, gegen die es zunächst auch erhebliche Widerstände bei den Verwaltungsspitzen gegeben hat.
In dieses Horn blasen die Spitzenverbände auch, wenn sie das individuelle Auskunftsrecht in den Räten ablehnen. Bisher steht dieses Auskunftsrecht zur Umsetzung gefasster Beschlüsse nur den Gremien als Kollektivorganen zu. Der Gemeinde- und Städtebund spricht wörtlich von einem „Missbrauchspotential, das nicht unterschätzt werden sollte“, mit dem der Gemeinderat „ausgebremst“ werden könnte.
Sich selbst treu in dieser Auffassung bleiben die Interessenvertretungen der (Ober-)Bürgermeister*innen und Landrät*innen auch, wenn es um die Ablehnung der öffentlich tagenden Ausschüsse geht. Während r2g das Prinzip umkehren will, sodass dann alle Ausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen sollen, verharren die Spitzenverbände in ihrem alten Denken und wollen weitern öffentlich das Misstrauen streuen, dass wichtige Sachverhalte im stillen Kämmerlein ausgehandelt werden.