Mit 18 ins Rathaus
Der Thüringer Landtag hat in seiner Sitzung Anfang Mai das Kommunalwahlgesetz geändert. Unter anderem wurde die Absenkung des Wählbarkeitsalters für hauptamtliche kommunale Wahlbeamt:innen auf 18 Jahre beschlossen. „Der Landtag sendet mit dem Beschluss ein gutes Signal in unser Land. Die Absenkung des Wählbarkeitsalters für hauptamtliche kommunale Wahlbeamt:innen auf 18 Jahre entspricht der gesellschaftlichen Realität“, kommentierte…