Mitbestimmen, Mitgestalten: Kinder- und Jugendbeteiligung in Thüringen
Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, an Entscheidungen mitzuwirken, die ihr Leben und ihre Umgebung betreffen. In Thüringen ist dieses Recht in § 26a der Thüringer Kommunalordnung verankert: Gemeinden sollen junge Menschen bei allen relevanten Planungen und Vorhaben „in angemessener Weise beteiligen“. Wie diese Beteiligung konkret aussieht, ist von Kommune zu Kommune verschieden –…