Alle Preise explodieren – Ob Lebensmittel, Mieten oder Fitnessstudio. Der Kommunalexperte Frank Kuschel (LINKE) erklärt, wie die Kommunen Betroffenen schnell helfen könnten.
Alle Haushalte sind von den drastischen Erhöhungen der Energie- und Heizungskosten betroffen. Vielen geht das an die Substanz. Die gesellschaftliche Verrohung wird zunehmen, weil mehr Verteilungskämpfe drohen. In einem reichen Land darf das nicht sein. Aber was kann die Politik auf kommunaler Ebene ändern?
Die vom Bund beschlossene Einmalhilfe „Energiezuschuss“ von 300 bzw. 200 Euro ist nur ein Topfen, zumal auch noch unklar ist, ob ihn auch die Renter*innen erhalten. In dieser Situation ist es geboten, dass die Thüringer Kommunen mögliche Hilfsangebote zur sozialen Abfederung diskutieren und beschließen. Die Betroffenen erwarten zurecht ein Signal der Kommunen für Hilfsangebote. Die Sozialgesetzbücher (SGB) bieten hier durchaus einen Katalog von Hilfsmaßnahmen.
Die Gemeinde- und Stadträte sowie Kreistage sollten hier ausdrücklich die Verwaltungen auffordern und unterstützen, auf Grundlage der Sozialgesetzbücher rechtzeitig Hilfen Da die Energiekosten nicht Bestand- teil der Kosten der gibt Unterkunft sind, sondern aus den Regelsatzleistungen finanziert werden, ist eine Anpassung der Regelsätze durch den Bund einzufordern. Hier sollten die Kommune klare Forderungen stellen.
Die Stadtwerke und kommunalen Wohnungsunternehmen sind aufgefordert, das Ermessen bei der Stundung von Forderungen im Interesse der Betroffenen auszuschöpfen. Die Kunden und Mieter müssen dabei über die möglichen Hilfsangebote zeitnah informiert werden. Heizkosten sind Betriebskosten und damit für Leistungsbezieher nach SGB II und XII bzw. Wohngeldberechtigte Bestandteil der Kosten der Unterkunft bzw. der Berechnung des Wohngeldes. Hier kann davon aus- gegangen werden, dass gestiegene Heizkosten zu einer Anpassung nach dem Grundsatz der Angemessenheit erfolgt, da diese sich an der Ortsüblichkeit orientieren müssen.
In der kommunalen Praxis sind hier jedoch bei bestimmten Fallgruppen Probleme aufgetreten, bei denen die Sozialverwaltung nicht die Ist-Kosten erstattet hat, sondern Pauschalierung nach Erfahrungswerten vorgenommen wurden. Energiekosten sind kein Bestandteil der Betriebskosten und müssen des- halb aus den Regelsatzleistungen oder dem erzielten Einkommen finanziert werden.
Hier muss im Einzelfall die Sozialverwaltung über Hilfen entscheiden. Der Katalog der Hilfen ist hier im SGB XII enthalten. Ohne Bund und Länder werden die Kommunen allein nicht die notwendige soziale Abfederung leisten können. Doch nichts zu tun und zu warten, bis Bund und Länder handeln, ist für die Betroffenen auch keine Lösung. Die Kommunen müssen sofort im Rahmen der gebotenen rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten den Betroffenen Hilfe leisten.