Zusammenfassung
Die politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene in Thüringen ist vielfältig und entwickelt sich stetig weiter. Sie reicht von umfassenden Mitspracherechten in Beiräten und Parlamenten bis hin zu beratenden und projektbezogenen Formaten. Entscheidend ist, dass junge Menschen aktiv und strukturiert in die kommunale Demokratie eingebunden werden – ein wichtiger Schritt für eine lebendige und zukunftsfähige Gesellschaft.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, an Entscheidungen mitzuwirken, die ihr Leben und ihre Umgebung betreffen. In Thüringen ist dieses Recht in § 26a der Thüringer Kommunalordnung verankert: Gemeinden sollen junge Menschen bei allen relevanten Planungen und Vorhaben „in angemessener Weise beteiligen“. Wie diese Beteiligung konkret aussieht, ist von Kommune zu Kommune verschieden – die Hauptsatzung regelt die Details.
Formen der Beteiligung
Es gibt verschiedene etablierte Beteiligungsformate, die unterschiedliche Rechte und Einflussmöglichkeiten bieten:
- Kinder- und Jugendbeiräte
Beispiel Ilmenau: Hier ist der Kinder- und Jugendbeirat demokratisch legitimiert und arbeitet unabhängig. Er besitzt explizite Antrags-, Frage- und Rederechte im Stadtrat und dessen Ausschüssen. Der Beirat kann Anträge stellen, Empfehlungen abgeben und muss bei jugendrelevanten Themen beteiligt werden. Zudem organisiert er eigene Veranstaltungen und pflegt Städtepartnerschaften auf Jugendebene. - Kinder- und Jugendparlamente
In mehreren Landkreisen, etwa Nordhausen, gibt es gewählte Parlamente für junge Menschen. Sie haben meist ein Antrags- und Fragerecht gegenüber Verwaltung und Kreistag; das Rederecht ist teils in der Hauptsatzung geregelt. Die Mitglieder werden oft in Kooperation mit Schulen gewählt und vertreten die Interessen der Jugendlichen auf Kreisebene. - Kinder- und Jugendbeauftragte
Viele Gemeinden setzen haupt- oder ehrenamtliche Beauftragte ein, die als Bindeglied zwischen Jugend und Verwaltung agieren. Sie haben meist eine beratende Funktion, können Empfehlungen an den Gemeinderat geben, besitzen aber in der Regel kein eigenes Antrags- oder Rederecht im Rat. - Jugendforen und offene Beteiligungsformate
In zahlreichen Kommunen gibt es offene Formate wie Jugendforen oder projektbezogene Beteiligung, oft im Rahmen von Programmen wie „Demokratie leben!“. Hier können Jugendliche Vorschläge und Empfehlungen erarbeiten, die über Beauftragte oder Beiräte in die Gremien eingebracht werden. Diese Formate sind niedrigschwellig und ermöglichen eine breite Beteiligung, allerdings meist ohne formale Rechte im Rat. - Schülerparlamente und Jugendstadträte
In einzelnen Städten und Gemeinden existieren demokratisch gewählte Schülerparlamente oder Jugendstadträte. Sie haben je nach Ausgestaltung Antrags- und Fragerecht gegenüber der Verwaltung, aber selten direkt im Stadtrat. Ihre Funktion ist meist beratend, Empfehlungen werden an den Stadtrat weitergeleitet.
Rechte und Einflussmöglichkeiten
Die Ausgestaltung der Rechte variiert stark:
- Umfassende Rechte (Antrags-, Frage-, Rederecht) sind vor allem in Ilmenau für den Kinder- und Jugendbeirat satzungsgemäß gesichert.
- Kinder- und Jugendparlamente verfügen in vielen Fällen über Antrags- und Fragerecht; das Rederecht hängt von der jeweiligen Hauptsatzung ab.
- Offene Formate und Beauftragte besitzen meist keine formalen Rechte im Rat, sondern agieren beratend oder empfehlend.