Rot-Rot-Grün will den kommunalen Finanzausgleich reformieren. Vor allem Landkreise mit geringer Steuerkraft und hohen Sozialausgaben würden dann nicht mehr auf dem „Kostentreiber“ sitzen bleiben. Außerdem sollen die Bedarfe jährlich, statt alle fünf Jahre, geprüft werden.
Die Landesregierung plant einzelne Neuerungen beim Kommunalen Finanzausgleich (KFA) 2023). Die wesentliche Änderung soll sich darauf beziehen, dass die Landkreise und kreisfreien Städte eine stärkere Berücksichtigung bei ihren Sozialausgaben erfahren sollen. Bisher erfolgte eine Überprüfung, ob die Landeszuweisungen noch angemessen sind, im Intervall von fünf Jahren. Die Kommunen beklagen je- doch, dass gerade die Sozialausgaben der größte Kostentreiber sind. Ein Ausgleich der Steigerungen nach fünf Jahren sei viel zu spät. Deshalb schlägt die Landesregierung vor, den kommunalen Zuschussbedarf im Einzelplan 4 – Soziales (ohne Kindergärten) jährlich anhand der Ausgabenstatistik zu überprüfen. Sollten die Steigerungen mehr als fünf Millionen Euro betragen, werden die Landeszuweisungen im Folgejahr derart angepasst, dass die so genannte Schlüsselmasse zur Hälfte um diesen Betrag erhöht wird. Mit der KFA-Revision fünf Jahre später erfolgt der endgültige Ausgleich.
Gleichzeitig wird die Schlüsselmasse für die kreislichen Aufgaben geteilt. Es wird eine neue soziale Kreisschlüsselmasse gebildet, die 60 Prozent der Gesamtschlüsselzuweisungen an die Landkreise und kreis- freien Städte ausmachen soll. Davon sollen vor allem die Landkreise profitieren, die über eine geringere Steuerkraft bei gleichzeitig höheren Sozialausgaben verfügen. Es findet also eine stärkere Umverteilung zwischen stärkeren und schwächeren Kommunen statt, was aus LINKER Sicht sachgerecht ist. Sofern Landkreise durch die Systemumstellung geringere Schlüsselzuweisungen erhalten, als sie nach dem alten Recht zu erwarten hätten, werden diese Differenzen übergangsweise bis 2025 finanziell kompensiert.
Hinsichtlich dem Mehrbelastungsausgleich wird angestrebt, dass die höheren Ausgaben infolge der Inflation nicht anhand des üblichen Durchschnitts der letzten fünf Jahre ausgeglichen werden, sondern die aktuellste Statistik, die im Dezember vorliegen soll, zugrunde gelegt wird. Damit werden, ähnlich wie bei den Sozialausgaben, die besonders hohen Preisanstiege, die auch die Kommunen betreffen, unverzüglich ausgeglichen.
Von Sascha Bilay (MdL)