Aus dem Landtag von Matthias Gärtner
Neue Feuerwehrentschädigungsverordnung auf kommunaler Ebene zeitnah umsetzen
Rot-Rot-Grün hat im Landtag eine Überarbeitung der Feuerwehrentschädigungsverordnung auf den Weg gebracht, damit vor allem ehrenamtlich Aktive bei der Feuerwehr, die Funktionen übernehmen (z.B. Wehrführer, Jugendfeuerwehrwarte) eine bessere Entschädigung erhalten. Seit 1. Dezember 2019 gilt die neue Verordnung in Thüringen. Allerdings haben einige Städte/Kreise/Gemeinden die notwendigen Satzungsänderungen noch nicht vollzogen oder diese Änderungen erst in den letzten Wochen umgesetzt und entsprechend später wirksam werden lassen. Gemäß der neuen Verordnung sind die Untergrenzen zum 1. Dezember 2019 einzuhalten. Falls das in den Landkreisen, kreisfreien Städten oder Gemeinden noch nicht der Fall sein sollte, sind die kommunalen Mandatsträger*innen aufgefordert, auf eine rückwirkende In-Kraft-Setzung der örtlichen Satzung hinzuwirken, damit jene Ehrenamtlichen bei der Feuerwehr auch die (potentiell höhere) Entschädigung bekommen, die ihnen zusteht. Ein wichtiger Schritt, um ehrenamtliche Arbeit auf kommunaler Ebene angemessen zu würdigen!