Straßenausbaubeiträge könnten in Thüringen in Kürze ein Relikt der Vergangenheit sein. Darauf hat sich r2g politisch verständigt. Darüber informierte Frank Kuschel (kommunalpolitischer Sprecher der LINKEN im Thüringer Landtag) vor wenigen Wochen während einer Informationsveranstaltung für KommunalpolitikerInnen in Oppurg.
Die Abschaffung soll rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Das Land erstattet dabei den Kommunen den Anteil, den die BürgerInnen über die Straßenausbaubeiträge zu tragen hatten und entlastet sie damit um jährlich 25 Mio. Euro.
War es zum Ende des 19. Jahrhunderts noch notwendig, dass das Straßen- und Wegenetz unter finanzielle Beteiligung der Anwohner erschlossen werden musste, ist es heute eine Instandhaltungsfrage, welche durch die Nutzer über die verschiedenen Steuern finanziert sein muss. Für die gesetzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sind nun endlich die Mehrheitsverhältnisse im Landtag nach einem Einlenken des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes gegeben. Bis das Gesetz in Kraft treten wird, gilt es sogenanntes Moratorium, in dem die Gemeinden aufgerufen sind, keine neuen Straßenausbaubeiträge zu erheben.
DIE LINKE will auch dafür streiten, dass „Sonderfälle“, also alle laufenden Verfahren, ebenfalls unter die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge fallen. Hier gibt es noch rechtliche Bedenken.
Auf Bundesebene wird derzeit eine Grundsteuerreform diskutiert. Die Grundsteuer ist nach der Gewerbesteuer und dem kommunalen Anteil der Einkommensteuer die drittwichtigste Steuerart. Das Aufkommen in Thüringen liegt bei rund 240 Mio. EUR im Jahr.
Wenn Bund und Länder sich nicht auf ein neues Modell einigen können, könnte sie entfallen. Die Folgen wären unkalkulierbar. Deshalb fordert die LINKE hier eine schnelle Einigung des Bundes mit den Ländern.
DIE LINKE fordert im Rahmen dieser Reform differenzierte Hebesätze und eine Bemessungsgrundlage, die sich am Verkehrswert der Immobilie orientiert. Durch die Aussetzung der Vermögenssteuer hat die Grundsteuer als letzte Steuer mit Bezug auf Vermögen an Bedeutung gewonnen.
Eine weitere Forderung der LINKEN ist die Befreiung von Wohnungsgenossenschaften, kommunale und gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen von der Grundsteuer.
Frank Kuschel